RI0190_DE - Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerausfalls existiert, muss auch ein…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

([Counterparty default.Counterparty identifier], [Counterparty default.Counterparty identifier type]) EXISTS IN { ([Counterparty reference.Counterparty identifier], [Counterparty reference.Counterparty identifier type])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerausfalls existiert, muss auch ein VertragspartnerStammdatensatz vorhanden sein.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty default
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.