CN0330 - Gemäß Richtlinien, Abschnitt IV.5.4 ist der „Betrag der Verbindlichkeiten mit…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

[Financial.Outstanding nominal amount] >= [Joint liabilities.Joint liability amount]

Kurzbeschreibung

Gemäß Richtlinien, Abschnitt IV.5.4 ist der „Betrag der Verbindlichkeiten mit mitschuldnerischer Haftung“ definiert als der Teil des „ausstehenden Nominalbetrags“, für den ein Schuldner im Hinblick auf ein einzelnes Instrument mit zwei oder mehr Schuldnern haftet. Somit kann ein Schuldner nicht für einen Betrag haften, der größer ist als der ausstehende Nominalwert.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.