RI0050 - Da jedes Instrument in AnaCredit einen Gläubiger haben muss, stellt folgende Validierung…
Definition
([Financial.Observed agent identifier], [Financial. Contract identifier], [Financial.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Contract identifier], [Counterparty-instrument.Instrument identifier])}, WHERE [Counterparty-instrument.Counterparty role] ='Creditor'
Kurzbeschreibung
Da jedes Instrument in AnaCredit einen Gläubiger haben muss, stellt folgende Validierung sicher, dass falls ein Finanzdatensatz vorhanden ist, für den Vertragspartner mit der Rolle des Gläubigers auch ein Vertragspartner-Instrument-Datensatz existiert.
Referenzprüfung
- Auslösender Datensatz
Financial- Referenzierter Datensatz
Counterpartyinstrument- Referenzierte Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty role]='Creditor'
Versionen
Quelldokument
- Handbuch zu den AnaCredit-Validierungsregeln Version 22, gültig ab/valid from 01.08.2026 30.01.2026 (Version 22, nicht die neueste Fassung)
Betroffene Datensätze
Verwendete Attribute
Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.
- Counterparty role (Rolle des Vertragspartners) (Bedingung)
- Contract identifier (Vertragskennung) (Schlüssel)
- Instrument identifier (Instrumentenkennung) (Schlüssel)
- Observed agent (Beobachtete Einheit) (Schlüssel)
Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.