RI0180_DE - Für jeden Vertragspartner-Instrument-Datensatz, der keine geschützte Person darstellt…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Aktuell gültig: 22 Neuere Fassung 23 ab 01.02.2027

Definition

([Counterparty-instrument.Counterparty identifier], [Counterparty-instrument.Counterparty identifier type]) EXISTS IN {

Kurzbeschreibung

Für jeden Vertragspartner-Instrument-Datensatz, der keine geschützte Person darstellt, muss auch ein Vertragspartner-Stammdatensatz vorhanden sein.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty-instrument
Auslösende Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty identifier type] <> 'Protected'
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.