CC0150_DE - Trifft auf alle Vertragspartner, die die Rolle des Sicherungsgebers einnehmen

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Vollständigkeit – Vertragspartner-Stammdaten Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

[Counterparty reference.Counterparty identifier] = [Protection Provider.Protection provider identifier] AND [Counterparty reference.Counterparty identifier type] = [Protection Provider.Protection provider identifier type]

Kurzbeschreibung

Trifft auf alle Vertragspartner, die die Rolle des Sicherungsgebers einnehmen. Dies umfasst alle Vertragspartner die in der Daten-empfangener-Sicherheiten-Tabelle als Sicherungsgeber aufgeführt werden.

Versionen

Quelldokument

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.