CC0170_DE - Trifft auf alle Vertragspartner zu, die eine direkte Muttergesellschaft sind

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Vollständigkeit – Vertragspartner-Stammdaten Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

[Counterparty reference.Counterparty identifier] = [Counterparty reference.Immediate parent undertaking identifier] AND [Counterparty reference.Counterparty identifier type] = [Counterparty reference.Immediate parent undertaking identifier type]

Kurzbeschreibung

Trifft auf alle Vertragspartner zu, die eine direkte Muttergesellschaft sind. Diese Vertragspartner werden durch die Kennung der direkten Muttergesellschaft identifiziert.

Versionen

Quelldokument

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.