CN0230 - Falls eine synthetische Verbriefung für das Attribut „Verbriefungsart“ gemeldet wurde…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

IF [Financial.Type of securitisation] = 'Synthetic securitisation' THEN EXISTS protection item such that [Protection received.Type of protection] IN {'Credit derivatives', 'Financial guarantees other than credit derivatives', 'Currency and deposits', 'Securities'}

Kurzbeschreibung

Falls eine synthetische Verbriefung für das Attribut „Verbriefungsart“ gemeldet wurde, dann muss auch eine Sicherheit vorhanden sein (d.h. ein Eintrag in der Tabelle Daten empfangener Sicherheiten) mit einer der folgenden Ausprägungen: Kreditderivate, Finanzsicherheiten außer Kreditderivate, Währungen und Guthaben oder Wertpapiere als gemeldeter Wert für das Attribut „Art der Sicherheit“. Dies bezieht sich auf die Meldung von nachrangigen Sicherheiten bei synthetischen Verbriefungen.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.