CN0490 - Diese Validierungsregel überprüft, ob der für das Attribut „Art der Wertminderung“…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

[Accounting.Type of impairment] =, ‘Non-applicable’ IF AND ONLY IF [Accounting.Impairment assessment method] = ‘Non-applicable’

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft, ob der für das Attribut „Art der Wertminderung“ gemeldete Wert konsistent ist mit dem für das Attribut „Verfahren zur Bewertung der Wertminderung“ gemeldeten Wert und umgekehrt. Insbesondere für Instrumente, die keiner Beurteilung der Werthaftigkeit unter dem jeweiligen Rechnungslegungsstandard unterliegen, kann es kein abweichendes Verfahren zur Bewertung der Wertminderung geben und umgekehrt.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.