CN0585_DE - Diese Validierungsregel überprüft, ob Institutioneller Sektor und…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 22

Definition

LET [Counterparty reference.Customer classification code] <> {} AND [Counterparty reference.Institutional Sector] <> {}, [Counterparty reference.Customer classification code] IN {‘84A’, ‘84B’} IF AND ONLY IF [Counterparty reference. Institutional Sector.substring(0,3)] = ‘S13’

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft, ob Institutioneller Sektor und Kundensystematikschlüssel im Falle der öffentlichen Hand übereinstimmend gemeldet wurden. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Abgelehnte Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.