Regel im Vergleich

CN0599_DE

Version 22
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Version 23
1Geänderte Eigenschaften

Geänderte Eigenschaften

Kurzbeschreibung

−Diese Validierungsregel stellt sicher, dass für deutsche Gebietskörperschaften kein Registereintrag gemeldet wird. Für deutsche Gebietskörperschaften ist der Identifikator für den öffentlichen Sektor DE PS CD zu melden, der auf der Web_ _ site der Bundesbank56 veröffentlicht wird. Sofern kein Identifikator für den öffentlichen Sektor vorliegt, kann die Umsatzsteuernummer oder Steuernummer gemeldet werden. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Abgelehnte Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.

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