CN0600

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 22

Definition

Let T be the reference date, [Counterparty reference.Date of initiation of legal proceedings] (T) <> [Counterparty reference.Date of initiation of legal proceedings] (T - 1) IF AND ONLY IF [Counterparty reference.Status of legal proceedings] (T) <> [Counterparty reference.Status of legal proceedings] (T - 1)

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel überprüft, ob eine Änderung des für den „Status von Gerichtsverfahren“ gemeldeten Wertes einhergeht mit einer Änderung des für das „Datum der Eröffnung von Gerichtsverfahren“ gemeldeten Wertes und umgekehrt. Das bedeutet, dass der Status nicht geändert werden kann ohne zugehörige Änderung des Datums und umgekehrt. Datensätze werden abgelehnt, sofern sie gegen diese Regel verstoßen. Abgelehnte Datensätze müssen korrigiert und erneut eingereicht werden.

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.