CN0715 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass die Attribute „Rückstellungen bezogen auf…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 22

Definition

IF [Accounting.Balance sheet recognition] IN {'Entirely recognised' ,'Recognised to the extent of the institution's continuing involvement'} THEN [Financial.Off balance sheet amount] <> 'Non-applicable' IF AND ONLY IF [Accounting.Provisions associated with off-balance sheet exposures] <> 'Non-applicable'

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel stellt sicher, dass die Attribute „Rückstellungen bezogen auf außerbilanzielle Forderungen“ und „außerbilanzieller Betrag“ bei in der Bilanz erfassten Instrumenten konsistent zueinander gemeldet werden. Wird ein Instrument in der Bilanz erfasst, dann kann der außerbilanzielle Betrag nur mit „nicht zutreffend“ gemeldet werden, wenn die Rückstellungen bezogen auf außerbilanzielle Forderungen ebenfalls mit „nicht zutreffend“ gemeldet werden.

Gültig ab (Meldestichtag): 2023-01-31

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.