CN0832 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass die Attribute „Ausfallwahrscheinlichkeit“ und…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 22

Definition

[Counterparty risk.Probability of Default] = 1 IF AND ONLY IF [([Counterparty default.Default status of the counterparty] IN { 'Default because both unlikely to pay', 'Default because more than 90/180 days past due', 'Default because both unlikely to pay and more than 90/180 days past due'}) OR ([Financial.default status of the instrument] IN { 'Default because both unlikely to pay', 'Default because more than 90/180 days past due', 'Default because both unlikely to pay and more than 90/180 days past due'} for all instruments where [Counterparty-instrument.Counterparty role] = 'Debtor')]

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel stellt sicher, dass die Attribute „Ausfallwahrscheinlichkeit“ und „Ausfallstatus des Vertragspartners“ konsistent zueinander gemeldet werden. Wird eine Ausfallwahrscheinlichkeit von 100% gemeldet, dann befindet sich entweder der Vertragspartner im Ausfall (wenn der Ausfall auf Ebene des Vertragspartners festgelegt wird) oder alle Instrumente, bei denen der Vertragspartner als Schuldner auftritt befinden sich im Ausfall. Diese Validierungsregel wird nur ausgeführt, wenn eine Ausfallwahrscheinlichkeit gemeldet wird und entweder der Ausfallstatus des Vertragspartners oder der Ausfallstatus mindestens eines Instruments, bei dem der Vertragspartner als Schuldner auftritt, gemeldet werden.

Gültig ab (Meldestichtag): 2023-01-31

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensätzen

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.