CN1002 - Diese Validierungsregel stellt sicher, dass der im Attribut “Leistungsstatus des…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Konsistenz Angezeigte Fassung: 22

Definition

IF [Accounting.Performing status of the instrument] = “Performing” AND [Accounting.Type of impairment] <> “Non-applicable” THEN [Accounting.Type of impairment] IN {“General allowances (nGAAP)”, “Stage 1 (IFRS)”, “Stage 2 (IFRS)”, “POCI” (IFRS)}

Kurzbeschreibung

Diese Validierungsregel stellt sicher, dass der im Attribut “Leistungsstatus des Instruments” gemeldete Wert konsistent ist mit dem im Attribut “Art der Wertminderung” gemeldeten Wert. Wird der Leistungsstatus des Instruments mit „Vertragsgemäß bedient“ gemeldet und die „Art der Wertminderung“ ist ungleich „Nicht zutreffend“, dann muss das Attribut „Art der Wertminderung“ eine der folgenden Ausprägungen enthalten: „Allgemeine Berichtigungen (GAAP)“, „Stufe 1 (IFRS)“, „Stufe 2 (IFRS)“, „POCI (IFRS)“.

Gültig ab (Meldestichtag): 2024-07-31

Versionen

Quelldokument

Betrifft folgende Attribute

Gehört zu Datensatz

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.