CY0040 - Kennung der direkten Muttergesellschaft

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Vollständigkeit – Vertragspartner-Stammdaten Angezeigte Fassung: 23 Vorgängerversion: 22

Definition

Kennung der direkten Muttergesellschaft

Versionen

Quelldokument

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.