RI0060 - Da jedes Instrument in AnaCredit einen Schuldner haben muss, stellt folgende Validierung…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Financial.Observed agent identifier], [Financial.Contract identifier], [Financial.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Counterparty-instrument.Observed agent identifier], [Counterparty-instrument.Contract identifier], [Counterparty-instrument. Instrument identifier])}, WHERE [Counterpartyinstrument.Counterparty role] = 'Debtor'

Kurzbeschreibung

Da jedes Instrument in AnaCredit einen Schuldner haben muss, stellt folgende Validierung sicher, dass für einen vorhandenen Finanzdatensatz, für den Vertragspartner mit der Rolle des Schuldners auch ein Vertragspartner-Instrument-Datensatz existiert.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Financial
Referenzierter Datensatz
Counterpartyinstrument
Referenzierte Bedingung
[Counterpartyinstrument. Counterparty role]='Debtor'

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.