RI0121_DE - Falls ein Datensatz zu Verbindlichkeiten mit mitschuldnerischer Haftung existiert, muss…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Joint liabilities.Counterparty identifier], [Joint liabilities.Counterparty identifier type]) EXISTS IN { ([Counterparty reference.Counterparty identifier], [Counterparty reference.Counterparty identifier type])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Datensatz zu Verbindlichkeiten mit mitschuldnerischer Haftung existiert, muss auch ein Vertragspartner-Stammdatensatz vorhanden sein, da dies eine notwendige Information über den mitschuldnerisch haftenden Schuldner ist.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Joint liabilities
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.