RI0130 - Falls ein Datensatz zu Instrumentempfangene Sicherheiten existiert, dann muss auch ein…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Instrument-protection received.Observed agent identifier], [Instrument-protection received.Contract identifier], [Instrument-protection received.Instrument identifier]) EXISTS IN { ([Financial.Observed agent identifier], [Financial.Contract identifier], [Financial.Instrument identifier])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Datensatz zu Instrumentempfangene Sicherheiten existiert, dann muss auch ein Finanzdatensatz vorhanden sein.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Instrumentprotection received
Referenzierter Datensatz
Financial

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.