RI0200_DE - Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerrisikos existiert, muss auch ein…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Counterparty risk.Counterparty identifier], [Counterparty risk.Counterparty identifier type]) EXISTS IN { ([Counterparty reference.Counterparty identifier], [Counterparty reference.Counterparty identifier type])}

Kurzbeschreibung

Falls ein Datensatz zu Daten des Vertragspartnerrisikos existiert, muss auch ein Vertragspartner-Stammdatensatz vorhanden sein.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty risk
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.