RI0210_DE - Falls eine Kennung des Sicherungsgebers existiert, der keine geschützte Person darstellt…

Validierungsregeln Deutschland (Deutsche Bundesbank) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 22

Definition

([Protection provider.Protection provider identifier], [Protection provider.Protection provider identifier type]) EXISTS IN { ([Counterparty reference.Counterparty identifier], [Counterparty reference.Counterparty identifier type])} WHERE [Protection provider.Protection provider identifier]<> {}

Kurzbeschreibung

Falls eine Kennung des Sicherungsgebers existiert, der keine geschützte Person darstellt, dann muss auch der Vertragspartner-Stammdatensatz für den Vertragspartner vorhanden sein.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Protection provider
Auslösende Bedingung
[Protection received. Protection provider identifier] <> {} AND [Protection received. Protection provider identifier type] <> 'Protected'
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.