Frist für im Ausland gebietsansässige beobachtete Einheiten (monatliche Meldung)

Schwellenwerte Deutschland (Deutsche Bundesbank) Meldepflicht-Schwellenwert

Wert: spätestens bis zum Geschäftsschluss des 15. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Monats Geschäftstage

Quelldokument

Gilt für

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