Frist für in Deutschland gebietsansässige beobachtete Einheiten (monatliche Meldung)
Wert: bis zum Geschäftsschluss des 6. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Monats Geschäftstage
Quelldokument
Gilt für
- Monatliche Meldung für in Deutschland gebietsansässige beobachtete Einheiten (ReportingRequirement)
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.