Fristen für vierteljährliche Meldung

Schwellenwerte Deutschland (Deutsche Bundesbank) Meldepflicht-Schwellenwert

Wert: Daten des 1. Quartals bis zum Geschäftsschluss des 12. Mai; Daten des 2. Quartals bis zum Geschäftsschluss des 11. August; Daten des 3. Quartals bis zum Geschäftsschluss des 11. November; Daten des 4. Quartals bis zum Geschäftsschluss des 11. Februar des Folgejahres

Quelldokument

Gilt für

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