Meldeschwelle Gesamtengagement
Kurzbeschreibung
Der ausstehende Nominalwert bildet die Grundlage für die Berechnung der Meldeschwelle, ob ein Instrument zu melden ist oder nicht, wobei Wertminderungen oder Abschläge beim Ankauf von Forderungen nicht berücksichtigt werden.
Bezeichnung
Meldeschwelle für Instrumente
Wert: mindestens 25 000 EUR EUR
Quelldokument
Bezug von
- Ermittlung des ausstehenden Nominalwerts und der Meldeschwelle (ReportingRequirement)
Gilt für
- Outstanding nominal amount (Ausstehender Nominalwert) (Datenattribut)
- Instrument (Instrument)
- Meldepflicht für abgeschriebene Instrumente mit weiterem Gläubigerstatus (ReportingRequirement)
- Instrumente mit Engagement über Meldeschwelle (Instrument)
- Berichtspflicht für Instrumente mit Meldeschwelle 25 000 EUR (ReportingRequirement)
- berichtspflichtiges Instrument (Instrument)
- Berichtspflicht für Instrumente oberhalb der Meldeschwelle (ReportingRequirement)
- Berichtspflicht Instrumente über Schwelle Gesamtengagement Schuldner (ReportingRequirement)
- Berichtspflicht für berücksichtigungsfähige Instrumente bei Überschreiten der Meldeschwelle (ReportingRequirement)
- Meldepflicht abgeschriebener Instrumente bei Überschreiten der Meldeschwelle (ReportingRequirement)
Abgeleitet von
- Verordnung (EU) 2016/867
Gehört zu Datensatz
Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.