Verlängerte Frist für bestimmte Berichtspflichtige (monatliche Meldung, Auslandseinheiten)

Schwellenwerte Deutschland (Deutsche Bundesbank) Meldepflicht-Schwellenwert

Wert: bis zum Geschäftsschluss des 9. Geschäftstages nach Ablauf des jeweiligen Monats Geschäftstage

Quelldokument

Gilt für

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