RI0200 - If a counterparty risk record exists, then a counterparty reference record must exist

Validierungsregeln Europäische Zentralbank (EZB) Referentielle Integrität Angezeigte Fassung: 2019/09 Vorgängerversion: 2019/03

Definition

([Counterparty risk.Counterparty Identifier]) EXISTS IN {([Counterparty reference.Counterparty Identifier])}

Kurzbeschreibung

If a counterparty risk record exists, then a counterparty reference record must exist.

Referenzprüfung

Auslösender Datensatz
Counterparty risk
Referenzierter Datensatz
Counterparty reference

Versionen

Quelldokument

Betroffene Datensätze

Verwendete Attribute

Diese Attribute nennt die Regel, ohne ihren Wert zu prüfen – als Schlüssel für den Abgleich oder als Bedingung.

Diese Angaben wurden ohne KI deterministisch aus den Tabellen der genannten Quelldokumente geparst. Fehler bei der PDF-Auswertung sind dennoch möglich – im Zweifel gilt das Quelldokument.