Frist von 30 Arbeitstagen für die Meldung von Änderungen im Instrumentendatensatz

Schwellenwerte Europäische Zentralbank (EZB) Meldepflicht-Schwellenwert

Bezeichnung

Frist von 30 Arbeitstagen

Wert: 30 working days Arbeitstage

Quelldokument

Gilt für

Diese Angaben wurden automatisiert per KI aus den genannten Quelldokumenten extrahiert und können Fehler enthalten.