Atto di emanazione del 3° Agg.to della Circolare n. 297/2017 del 23 dicembre 2021 pdf 311 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um einen italienischen Rundschreibenerlass („Atto di emanazione“) zum 3. Update der Circolare Nr. 297 vom 16. Mai 2017 zur Erhebung granularer Kreditdaten (AnaCredit) für meldende Intermediäre. Der Erlass integriert in die Circolare die bisherigen Einzelmitteilungen der Zentralbank, insbesondere zur Behandlung von Covid-19-bezogenen Krediten und Garantien sowie zu neuen Meldeflüssen. Für Zwecke der nationalen Finanzstabilität werden seit dem Stichtag Juni 2020 auch Informationen zu Finanzierungen unter Moratorien sowie zu neuer, durch staatliche Garantien abgesicherter Finanzierung im Rahmen der Covid-19-Maßnahmen in AnaCredit einbezogen. Ab dem Stichtag Juli 2021 werden monatliche Rückflüsse („feedback loops“) an meldende Intermediäre zur grenzüberschreitenden Kundschaft sowie Ad-hoc-Anfragen zu potenziellen Kunden zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eingeführt. Präzisiert wird, dass in AnaCredit nur erststufige Garantien zu melden sind, die den Finanzierer gegen Ausfall des Hauptschuldners absichern, während Gegen-Garantien, auch solche „auf erstes Anfordern“, nicht zu melden sind. Weiter wird auf Art. 16, Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/867 („Regolamento AnaCredit“) verwiesen und festgelegt, dass seit dem 1. Januar 2021 kleineren Intermediären keine vierteljährliche Meldung mehr gestattet ist. Der Erlass hebt zudem die Kommunikation vom 10. Juni 2020 zu Covid-19-Garantiefinanzierungen und Moratorien sowie die Mitteilung vom 19. März 2021 zu Erst- und Gegen-Garantien für die AnaCredit-Erhebung ausdrücklich auf.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- AnaCredit Regulation gehostet von: Central Bank of Ireland Original