AnaCredit: aggiornamento documentazione sul sito internet e comunicazione di avvio della fase di collaudo pdf 200 KB
Zusammenfassung
Es handelt sich um eine Mitteilung der Banca d’Italia zur AnaCredit-Erhebung, bezugnehmend auf die Circolare Nr. 297 vom 16. Mai 2017 „Rilevazione dei dati granulari sul credito istruzioni per gli intermediari segnalanti“. Die Banca d’Italia informiert über die Aktualisierung der Listen der meldepflichtigen Intermediäre (monatlich und vierteljährlich) sowie der von der Meldung befreiten Banken, gemäß der genannten Circolare und der „Guideline on the procedure for the collection of granular credit and credit risk data (ECB/2017/38)“. Auf der AnaCredit-Sektion der Website wurden die XML-Schemata (XSD) der Surveys samt einer ersten Liste zulässiger Werte, der „Manuale per i segnalanti AnaCredit – versione 1.1“ sowie aktualisierte Q&A veröffentlicht; die Q&A sind ausdrücklich als Bestandteil des AnaCredit Reporting Manual bezeichnet. Das Manual beschreibt die Plattform zur Datenerhebung, die Registrierung, Authentifizierung und den Zugang sowie die Erstellung, Übermittlung der Surveys und die darauf angewendeten Kontrollen; ein italienischer Glossar der Kontrollen wird später ergänzt. Ferner teilt die Banca d’Italia mit, dass ab Ende März eine Test‑ bzw. Zertifizierungsumgebung („ambiente di collaudo“) für alle Intermediäre zur Durchführung von Tests verfügbar ist, einschließlich detaillierter Hinweise zur Nutzung bestehender A2A‑Zugangsrechte und Verfahren zur Registrierung neuer Anwendungszertifikate. Für die Testmeldungen können vorhandene „codici censito“ aus der produktiven Anagrafe dei soggetti verwendet werden, wobei Beträge, Vertrags- und Instrumentencodes fiktiv zu wählen sind; Meldungsrückmeldungen zur Vollständigkeit der Stammdaten in der Testphase lösen keinen Follow‑up aus. Die für die Tests zu nutzenden Referenzstichtage betreffen den Zeitraum Dezember 2017 bis März 2018; der Kontrollsatz wird schrittweise erweitert und an die von der EZB veröffentlichte „validation checks“-Liste angepasst. Die nationale AnaCredit‑Komponente startet mit der Rechnungslegungsperiode 30. Juni 2018 (Einreichungsfrist 3. September 2018), wobei abweichende Regelungen einzelner Intermediäre den aktualisierten Listen zu entnehmen sind. Bis zum 30. Mai müssen die berichtspflichtigen Institute der Banca d’Italia Kontakttelefone, E‑Mail‑Adressen des zuständigen Personals sowie PEC‑Adressen für offizielle Kommunikation übermitteln; hierfür steht die Funktionsadresse [email protected] zur Verfügung, die auch für Fragen zu AnaCredit und zur Testphase genutzt werden kann.