AnaCredit - Informationen über die Testphase und (Erst-/Folge-)Registrierung im ExtraNet für AnaCredit 16.06.2017 Rundschreiben 38/2017

16.06.2017

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein Rundschreiben Nr. 38/2017 der Deutschen Bundesbank vom 16. Juni 2017 an alle berichtspflichtigen Banken und Rechenzentralen zur AnaCredit-Kreditdatenstatistik. Grundlage sind die Verordnung (EU) Nr. 2016/867 in Verbindung mit der Bundesbank-Anordnung Nr. 8001/2016, mit Einreichung von Vertragspartner-Stammdaten ab 31.01.2018 sowie Kredit-Stammdaten und dynamischen Kreditdaten ab 31.03.2018. Das Schreiben beschreibt ein verpflichtendes, mehrstufiges Testverfahren mit getrennten Testphasen für Stammdaten (01.10.2017–31.01.2018) und Kreditdaten (01.12.2017–31.03.2018), jeweils mit vier Testsequenzen (ExtraNet-/Formattests, technische Validität, inhaltliche Validität mit Testdaten und mit produktionsnahen Daten). Es erläutert die Anforderungen an die Testmeldungen, insbesondere die Befüllung aller Pflichtfelder zum Stichtag 30.09.2018 und die konsistente Verwendung von Vertragspartnerkennungen zwischen Stammdaten und Kreditdaten. Zudem werden Teilnahme- und Ausnahmeregelungen für berichtspflichtige Institute und Verbandsrechenzentren beschrieben, einschließlich der Möglichkeit von Pilotinstituten. Ein zentraler Bestandteil ist die Pflicht zur Erst- und Folgeregistrierung im ExtraNet (Test- und Produktivumgebung) im Zeitraum 01.07.2017–15.08.2017 für bestimmte Fachverfahrensfunktionen (u.a. Einreichung und automatische Quittung zu RIAD-BBk und AnaCredit-BBk). Das Rundschreiben nennt konkrete ExtraNet-Links für Registrierung und Filetransfer sowie organisatorische Anforderungen wie mindestens zwei registrierte Ansprechpartner je Institut. Abschließend verweist die Bundesbank auf weiterführende Informationen zum Erhebungsverfahren auf ihrer AnaCredit-Webseite und ergänzt Zeitpläne zu Test- und Produktivphasen in den Anhängen.

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