AnaCredit reporting manual Part I – General Methodology, second edition

23.05.2019 Ausgabe second edition

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das „AnaCredit Reporting Manual – Part I – General Methodology“, zweite Auflage, veröffentlicht von der Europäischen Zentralbank (EZB) und datiert auf den 31. Mai 2019. Das Dokument ist ein Berichts‑ und Methodenhandbuch ohne eigene Rechtsverbindlichkeit, das die in der AnaCredit‑Verordnung (Verordnung (EU) 2016/867, ECB/2016/13) festgelegten Meldeanforderungen erläutert und konkretisiert. Die zweite Auflage integriert 13 zuvor auf der EZB‑Website veröffentlichte Q&As (Juli 2017 bis Dezember 2018), beseitigt Inkonsistenzen, überarbeitet die Struktur und aktualisiert Verweise auf die geänderten aufsichtsrechtlichen ITS nach der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014. Teil I behandelt die allgemeine Methodik: Meldepopulation (Reporting Agents), Referenzpopulation (Observed Agents), Gegenparteien, erfasste Instrumente, Kriterien für die Meldepflicht, das Datenmodell (Instrument, Schutz, Gegenpartei), die reduzierten Datenanforderungen nach Artikel 7 sowie Derogationen und reduzierte Meldefrequenz für kleine Meldepflichtige (u.a. 2‑%‑ und 4‑%‑Schwellen nach Artikel 16). Das Manual stellt die „Baseline“-Anforderungen der AnaCredit‑Verordnung dar und erläutert ausführlich nationale Gestaltungsspielräume der Zentralbanken, etwa Befreiungen von Templates, reduziertes Reporting, Ausnahmen für bestimmte Datenattribute und Festlegung von Identifikatoren und Meldefristen. Teil II beschreibt die einzelnen Datensätze und Datenattribute mit Definitionen, zulässigen Werten, Meldehäufigkeit und Beispielen; Teil III enthält Fallstudien zu speziellen Strukturen wie Verbriefungen, Kreditlinien mit mehreren Schuldnern, Projektfinanzierungen, Factoring, Wertpapierpensionsgeschäften und syndizierten Krediten. Die Anhänge liefern zusätzliche Informationen wie Listen nationaler Rechtsformen und Identifikatoren, Beispiele kompletter Meldungen sowie einen Glossar zentraler Begriffe (z.B. Reporting population, reference population, quarter‑end) und verweisen auf einschlägige Rechtsakte (u.a. ESA 2010 – Verordnung (EU) Nr. 549/2013, CRR – Verordnung (EU) Nr. 575/2013, CRD IV – Richtlinie 2013/36/EU, NACE‑Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 und weitere EZB‑Statistikverordnungen). Ergänzend informiert das Dokument über den fortlaufenden Q&A‑Prozess, über veröffentlichte Validierungsprüfungen der EZB, sowie über weitere technische und methodische Unterlagen wie die AnaCredit‑Guideline (EU) 2017/2335, die RIAD‑Guideline (EU) 2018/876, das Single Data Dictionary und das Banks’ Integrated Reporting Dictionary (BIRD).

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