Regulation (EU) No 648/2012 on OTC derivatives, central counterparties and trade repositories (EMIR)

24.07.2012

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Zusammenfassung

Die vorliegende Verordnung ist die „Regulation (EU) No 648/2012“ (EMIR) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 27. Juli 2012 und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltend. Sie legt unionsweit einheitliche Regeln für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien (CCPs) und Transaktionsregister (Trade Repositories) fest, um Transparenz zu erhöhen, systemische Risiken zu verringern und Marktmissbrauch zu verhindern. Ein zentraler Inhalt sind die Clearingpflicht für standardisierte OTC-Derivate über CCPs, Kriterien zur Bestimmung clearingpflichtiger Derivateklassen sowie Ausnahmen und Übergangsregelungen, insbesondere für Altersversorgungseinrichtungen (Pensionskassen) und bestimmte öffentliche Stellen. Die Verordnung verweist mehrfach auf die G20-Beschlüsse von Pittsburgh 2009 und Toronto 2010 und bindet die Arbeit der europäischen Aufsichtsbehörden ESMA, EBA und EIOPA sowie des ESZB und der EZB ein, u. a. bei der Festlegung technischer Standards und der Anerkennung von Drittstaatenregelungen. Sie enthält detaillierte Vorschriften zu Risikominderung bei nicht zentral geclearten OTC-Derivaten, zur Festlegung von Clearing-Schwellen für nichtfinanzielle Gegenparteien und zu Meldepflichten an Transaktionsregister nach Artikel 9. In den Übergangsbestimmungen werden Berichts- und Anerkennungsregelungen für bereits nach nationalem Recht zugelassene Transaktionsregister sowie Fristen und Bedingungen für deren Nutzung bis zur EU-Registrierung beschrieben. Anhang I listet konkret, welche Verstöße von Transaktionsregistern gegen Organisations-, Betriebs- und Transparenzanforderungen sowie gegen Aufsichtsmaßnahmen als Ordnungswidrigkeiten gelten. Anhang II definiert Multiplikatoren für erschwerende und mildernde Umstände bei der Bemessung von Sanktionen nach Artikel 65, etwa bei wiederholten, langfristigen oder absichtlich begangenen Verstößen bzw. bei schneller Selbstanzeige und Präventionsmaßnahmen.

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