AnaCredit Reporting Manual Part II - Datasets and data attributes (first edition, original 2017 URL)

10.03.2017 Ausgabe first edition frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das „AnaCredit Reporting Manual – Part II – Datasets and data attributes“, ein Handbuch der Europäischen Zentralbank (EZB) ohne eigene rechtlich bindende Wirkung. Die erste Ausgabe ist auf Februar 2017 datiert, mit einem Veröffentlichungsdatum 28. Februar 2017 und der Online-ISBN 978-92-899-2918-9 sowie DOI 10.2866/571040. Das Dokument erläutert und konkretisiert die Datensätze und Datenattribute der AnaCredit-Meldung, wobei die allein verbindliche Rechtsgrundlage die Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten ist. Es beschreibt die AnaCredit-Datenmodellstruktur (konzeptionelles und logisches Datenmodell) und ordnet die zehn zu meldenden Datensätze den jeweiligen Entity-Tabellen (Instrument, Counterparty‑Instrument, Schutz, Gegenpartei) zu, einschließlich Instrument-, Finanz-, Accounting-, Gegenpartei‑Risikodaten und Referenzdaten. Für jeden Datensatz werden Granularität, Meldehäufigkeit, interne Identifikatoren (z.B. Reporting-Agent-, Gegenpartei-, Vertrags-, Instrument- und Schutzkennungen) sowie die jeweiligen Datenattribute mit Definition, Meldepflicht, zulässigen Werten und speziellen Meldeanweisungen erläutert. Besondere Meldewerte wie „Non-applicable“ und „Not required“ werden erklärt, einschließlich des Hinweises, dass deren technische Ausprägung von den nationalen Zentralbanken im Datenübertragungsprotokoll festgelegt wird. Ein allgemeiner Abschnitt regelt die Meldung monetärer Beträge: alle Beträge sind in Euro mit zwei Dezimalstellen zu melden und Fremdwährungsbeträge zum jeweiligen EZB-Mittelkurs am relevanten Stichtag zu konvertieren, wobei bestimmte Beträge (z.B. „balance sheet total“, „annual turnover“, „original protection value“) als statische Werte gelten. Im Bereich der Gegenpartei-Referenzdaten werden insbesondere „balance sheet total“ und „annual turnover“ gemäß Empfehlung 2003/361/EG und unter Bezug auf Artikel 153(4) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 definiert und ihre Anwendung auf rechtliche Einheiten (einschließlich Auslandsniederlassungen) präzisiert. Abschließend verweist das Manual auf weitere einschlägige EU‑Rechtsakte, u.a. die Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, 680/2014, 648/2012, 2015/534 sowie (EG) Nr. 1606/2002 über internationale Rechnungslegungsstandards.

Im Glossar verarbeitet

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