Regulation (EC) No 1893/2006 establishing the statistical classification of economic activities NACE Revision 2

28.12.2006

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Zusammenfassung

Dies ist eine EU‑Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, mit Anwendung ab 1. Januar 2008. Sie schafft die überarbeitete statistische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten „NACE Revision 2“ und ändert dabei die frühere NACE‑Fassung nach der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 sowie zahlreiche sektorale Statistik‑Verordnungen (u. a. Nr. 3924/91, 58/97, 1165/98, 1172/98, 530/1999, 2150/2002, 450/2003, 48/2004, 808/2004, 1552/2005). Die Verordnung definiert Aufbau und Ebenen von NACE Rev. 2 (Sektionen, Divisionen, Gruppen, Klassen mit alphabetischen bzw. numerischen Codes) und legt fest, dass Kommission und Mitgliedstaaten diese Klassifikation oder daraus abgeleitete nationale Klassifikationen für alle nach wirtschaftlichen Tätigkeiten gegliederten Statistiken verwenden. Sie regelt das Verfahren zur Genehmigung nationaler Erweiterungen und Aggregationen, die Rolle des Statistischen Programm­ausschusses sowie die Befugnisse der Kommission zur technischen Umsetzung, Aktualisierung und Angleichung von NACE Rev. 2 an andere Klassifikationen, einschließlich der Anbindung an ISIC Rev. 4 der Vereinten Nationen. Es werden Übergangsfristen und Stichtage für die Umstellung verschiedener Statistikbereiche (z. B. Kurzfriststatistiken und Arbeitskostenindex erst ab 2009) sowie Anforderungen zu Doppelberichterstattung und Rückrechnung von Zeitreihen festgelegt. Die umfangreichen Anhänge enthalten die detaillierte Klassifikationsstruktur der NACE Rev. 2 (u. a. die vollständige Gliederung der Sektionen A bis U, etwa für Landwirtschaft, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistungen) und passen die sektoralen Statistik‑Verordnungen inhaltlich und hinsichtlich des Berichtsumfangs und der NACE‑Referenzen an diese neue Klassifikation an.

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