AnaCredit Reporting Manual - Part II Datasets und data attribute 05.06.2019

27.05.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um den „AnaCredit Reporting Manual – Part II – Datasets and data attributes“, eine vom Europäischen Zentralbank‑System herausgegebene zweite Auflage (Mai 2019, Stand 31. Mai 2019). Das Dokument erläutert in nicht rechtsverbindlicher Form die detaillierten Meldeanforderungen zu AnaCredit und verweist als allein verbindliche Grundlage auf die AnaCredit‑Verordnung, d. h. Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13). Teil II orientiert sich am logischen Datenmodell von AnaCredit und beschreibt die verschiedenen berichtspflichtigen Entity‑Tabellen und Datensätze (Instrument‑, Finanz‑, Accounting‑, Counterparty‑Instrument‑, Joint‑Liabilities‑, Instrument‑Protection‑Received‑, Protection‑Received‑, Counterparty‑Default‑, Counterparty‑Risk‑ und Counterparty‑Reference‑Dataset). Jede Dataset‑Kapitelstruktur umfasst allgemeine Aspekte, Granularität, Meldefrequenz sowie eine systematische Darstellung der zugehörigen Datenattribute (Definition, Reporting‑Qualification, zulässige Werte und spezifische Meldeanweisungen). Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Fassung ist die Integration von 58 zwischen Juli 2017 und Dezember 2018 veröffentlichten Q&As, die Beseitigung von Inkonsistenzen sowie die Aktualisierung der Verweise auf die ITS zur Aufsichtsberichterstattung gemäß der geänderten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014. Ausführlich behandelt werden interne Identifikatoren (z. B. Reporting Agent Identifier, Counterparty Identifier, Contract Identifier, Instrument Identifier, Protection Identifier) sowie deren Anforderungen an Eindeutigkeit und Konsistenz. Das Manual definiert und erläutert zudem die Sondermeldwerte „non‑applicable“ und „not required“ und deren Einsatz in Verbindung mit nationalen Derogationen und Anwendbarkeit von Attributen. Weitere Abschnitte befassen sich u. a. mit Attributen wie Jahresumsatz, Anzahl der Beschäftigten oder Accounting Standard (IFRS bzw. nationale GAAP) und deren Zuordnung, insbesondere bei Auslandszweigstellen und Spezialfonds. Am Ende listet das Dokument die maßgeblichen Rechtsakte, darunter u. a. Verordnung (EU) 2015/534 (ECB/2015/13), Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, Regulation (EC) No 1606/2002 und weitere EZB‑Regelungen und Leitlinien auf.

Im Glossar verarbeitet

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Schwellenwerte (3)

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