Directive 2008/48/EC on credit agreements for consumers

20.05.2008

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Zusammenfassung

Es handelt sich um die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge, mit der die Ratsrichtlinie 87/102/EWG aufgehoben wird. Die Richtlinie zielt auf eine weitgehende Harmonisierung der Verbraucherkreditvorschriften in der EU, um einen funktionierenden Binnenmarkt und ein hohes, einheitliches Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten. Sie behandelt u. a. den Anwendungsbereich und Ausnahmen (z.B. bestimmte kurzfristige Kredite, Immobilienkredite, Kreditkarten mit aufgeschobener Belastung), definiert zentrale Begriffe und regelt die Pflichten von Kreditgebern und Kreditvermittlern. Ein Schwerpunkt liegt auf vorvertraglichen Informationspflichten, der Standardisierung der „Standard-Europäischen Verbraucherkreditinformationen“ und der Berechnung sowie Offenlegung des effektiven Jahreszinses (APR) einschließlich aller mit dem Kredit verbundenen Kosten. Die Richtlinie enthält detaillierte Vorgaben zu Werbung für Kredite, zur Kostentransparenz (Zinsen, Provisionen, Steuern, Gebühren, Kosten von Nebenleistungen) und zu Verantwortlichkeit und Aufsicht der Kreditgeber. Sie regelt Rechte der Verbraucher wie Widerrufsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen, vorzeitige Rückzahlung und Informationsrechte bei Datenbankabfragen sowie bei Abtretung von Forderungen. Besondere Bestimmungen betreffen verbundene Kreditverträge (z.B. Teilzahlungskäufe), die Folgen des Widerrufs von Kauf- und Kreditvertrag und mögliche Ansprüche gegen den Kreditgeber bei Problemen mit dem Lieferanten. Die Richtlinie verweist u.a. auf die Richtlinien 2005/29/EG (unlautere Geschäftspraktiken), 2002/65/EG (Fernabsatz von Finanzdienstleistungen) und 2006/48/EG (Kreditinstitute) sowie auf die Charta der Grundrechte und folgt dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip.

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