Circolare n. 297 del 16 maggio 2017 - 1° Agg.to - Rilevazione dei dati granulari sul credito pdf 682 KB

21.12.2010

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine von der Banca d’Italia veröffentlichte Rundschreiben‑Circolare Nr. 297 „Rilevazione dei dati granulari sul credito“, datiert auf den 16. Mai 2017 mit erstem Update vom 12. Juni 2018 (ristampa integrale). Das Dokument richtet sich an meldepflichtige Intermediäre (u. a. Cassa Depositi e Prestiti und im Albo nach Art. 13 T.U.B. eingetragene Banken, einschließlich in Italien ansässiger Filialen ausländischer Banken) und enthält detaillierte Anweisungen zur Erhebung und Übermittlung granularer Kreditdaten (AnaCredit) sowie zur Erhebung analytischer Daten über aktive Zinssätze. Es benennt als zentrale Rechtsgrundlagen u. a. die Verordnung (CE) 2533/1998, die AnaCredit‑Verordnung (EU) 2016/867 (BCE/2016/13), die Verordnung (EU) 1071/2013, die Datenschutz‑Verordnung (EU) 679/2016, den AnaCredit Reporting Manual der EZB, die Richtlinie 2008/48/EG (TAEG), den italienischen T.U.B. (insbesondere Art. 7, 13, 51, 144) sowie nationale Rundschreiben der Banca d’Italia Nr. 139/1991 und Nr. 302/2018. Die AnaCredit‑Richtlinie regelt Adressaten, meldepflichtige Gegenparteien (juristische Einheiten und andere Nicht‑Natürliche Personen), meldepflichtige Kreditverträge und Instrumente, die Meldegrenze von 25.000 Euro sowie Befreiungs- und Quartalsmelde-Regeln für „kleine“ Institute (Schwellen 2 % bzw. 4 % gemäß Verordnung (EU) 1071/2013). Sie definiert die Struktur der Meldungen mit den Surveys T1M (Instrumentdaten, finanzielle Daten, Gegenpartei‑Instrument‑Beziehungen, gemeinsame Haftungen, TAEG, Provisionen und Spesen), T2M (Gegenparteirisiko, Default, Sicherheiten, Instrument‑Sicherheit‑Beziehungen) und T2Q (quartalsweise bilanzielle Daten und Wertminderungsinformationen) sowie die Einreichungsfristen für monatliche und vierteljährliche Meldungen. Das Rundschreiben enthält zudem Regeln zu technischen Übermittlungsmodalitäten, Datenqualität, zur Behandlung von Fusionen und Umstrukturierungen, zur Möglichkeit der Befreiung oder freiwilligen Teilnahme, zur Geheimhaltung und Aufbewahrung von Unterlagen sowie ein Schema für die separate analytische Erhebung der aktiven Zinssätze einschließlich TAEG und Kommissionen in verschiedenen Risikokategorien.

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