Regulation (EU) No 1071/2013 of the European Central Bank concerning the balance sheet of the monetary financial institutions sector, recast (ECB/2013/33)

06.11.2013

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um eine EZB-Verordnung (EU) Nr. 1071/2013 vom 24. September 2013, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 7.11.2013, die als Neufassung die Bilanzstatistik des Sektors der monetären Finanzinstitute (MFI) im Eurogebiet regelt (ECB/2013/33). Sie ersetzt die bisherige Verordnung (EC) Nr. 25/2009 (ECB/2008/32) und berücksichtigt insbesondere die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 549/2013 über das Europäische System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen; im Anhang V werden die aufgehobene Verordnung und ihre Änderungen genannt. Die Verordnung stützt sich rechtlich auf die EZB‑Satzung (insbesondere Artikel 5) sowie auf die Ratsverordnungen (EC) Nr. 2533/98 zur Erhebung statistischer Daten und Nr. 2531/98 zu Mindestreserveanforderungen, einschließlich der Möglichkeit zur Verhängung von Sanktionen (Verweis auf Entscheidung ECB/2010/10). Sie definiert ausführlich den Begriff der monetären Finanzinstitute, einschließlich Zentralbanken, einlagenentgegennahmenden Instituten, Geldmarktfonds sowie elektronischen Geldinstituten, und legt Kriterien zur Identifikation von Geldmarktfonds fest (u. a. Anlageziel, Qualität der Geldmarktinstrumente, WAM ≤ 6 Monate, WAL ≤ 12 Monate, tägliche NAV). Kernstück sind detaillierte statistische Meldepflichten: monatliche Bestände und Neubewertungsanpassungen, vierteljährliche und jährliche Zusatzangaben, einschließlich spezieller Anforderungen zu Wertpapierbeständen, Kreditverbriefungen und sonstigen Kreditübertragungen, sowie Regeln zu „write‑offs“/„write‑downs“ und zur Behandlung derecognisierter Kredite. Die Verordnung regelt die Zusammensetzung der tatsächlichen Berichtspopulation, die Führung und Nutzung der Liste der MFIs für statistische Zwecke, die Übermittlungstermine (15. Arbeitstag für Monatsdaten, 28. Arbeitstag für Quartalsdaten) sowie die anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze nach der Bankenbilanzrichtlinie 86/635/EWG. Es werden umfangreiche Derogationsmöglichkeiten für kleine MFIs („tail institutions“) und Geldmarktfonds beschrieben, einschließlich reduzierter Berichtspflichten und besonderer Verfahren zur Reservebasisberechnung. Ein spezieller Abschnitt und eine Tabelle legen detaillierte Verfahren für verschiedene Fusionsfälle von Kreditinstituten fest, insbesondere wie Reservebasis und Mindestreserve in der Übergangsphase zu aggregieren sind und welche Meldepflichten das übernehmende Institut für vor dem Zusammenschluss liegende Berichtsperioden übernimmt. Anhang IV definiert Mindeststandards für Übermittlung, Genauigkeit, begriffliche Übereinstimmung und Revisionen der Daten, und Anhang VI enthält eine Korrelatentabelle zwischen der alten und der neuen Verordnung.

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente

Dieses Dokument wird referenziert von