Regulation (EU) No 575/2013 on prudential requirements for credit institutions and investment firms (CRR)

25.06.2013

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine EU-Verordnung („Regulation (EU) No 575/2013“ – CRR) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 mit EWR-Relevanz, die aufsichtsrechtliche Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen festlegt und die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 ändert. Die Verordnung baut auf Artikel 114 AEUV auf und setzt unter anderem die im Basel-III-Rahmenwerk beschlossenen Standards sowie frühere Basel-II-Elemente in EU-Recht um. Sie ersetzt und integriert zahlreiche Vorschriften der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG und bildet zusammen mit der Richtlinie 2013/36/EU den einheitlichen Rechtsrahmen („Single Rule Book“) für Zugang zur Tätigkeit, Aufsicht und Eigenmittelanforderungen von Instituten. Zentrale Themen sind die Harmonisierung von Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen, Großkreditgrenzen, Offenlegungspflichten, makroprudenziellen Instrumenten (z. B. Systemrisikopuffer) sowie die Rolle von ESRB und EBA bei der Überwachung systemischer und makroprudenzieller Risiken. Die Erwägungsgründe beschreiben u. a. die Hintergründe durch G‑20‑Beschlüsse ab 2009, die Arbeit von BCBS/GHOS und die Empfehlungen des de-Larosière-Berichts, einschließlich des Ziels einer weitgehenden Harmonisierung („maximale Harmonisierung“) zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und regulatorischer Arbitrage. Es werden besondere Regelungen zur Behandlung von Gruppen, zur Konsolidierung von Eigenmitteln, zur Nutzung interner Ratings-Ansätze und externer Ratings sowie spezifische Kapitalerleichterungen für KMU-Kredite (unter Anwendung eines „supporting factor“ von 0,7619) beschrieben. Der Text legt zudem Übergangs- und Beobachtungszeiträume insbesondere für Liquiditätsanforderungen (bis 2015) und Verschuldungskennziffern (bis 2018) fest sowie die Möglichkeit der Kommission, über delegierte Rechtsakte vorübergehend strengere Eigenmittel- und Großkreditanforderungen einzuführen. Im Schlussteil wird eine detaillierte Korrespondenztabelle bereitgestellt, die Artikel und Anhänge der CRR mit den früheren Artikeln und Anhängen der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG verknüpft und die zahlreichen Übergangs-, Überprüfungs- und Anpassungsbestimmungen der Artikel 336 bis 521 sowie der Anhänge I bis III aufführt.

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