AnaCredit Reporting Manual Part I - General Methodology (original 2017 hosting location)

09.11.2016 Ausgabe first edition

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Zusammenfassung

Es handelt sich um Teil I („General Methodology“) des AnaCredit Reporting Manuals der Europäischen Zentralbank, datiert auf den 9. November 2016. Das Handbuch erläutert die Meldepflichten und die zugrunde liegende Methodik der Datenerhebung gemäß der AnaCredit‑Verordnung, d. h. der Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten. Es stellt klar, dass das Manual selbst keine zusätzlichen Anforderungen enthält und rechtlich nicht bindend ist; allein die AnaCredit‑Verordnung und die AnaCredit‑Guideline sind verbindlich. Behandelt werden u. a. der Kreis der meldenden Institute (Reporting Agents), die abgegrenzte Gegenparteien- und Instrumentenwelt, die Kriterien für die Meldepflicht (inkl. „qualifying instruments“ mit einem Schuldnerengagement von mindestens 25.000 EUR gemäß Artikel 5) und das konzeptionelle Datenmodell mit Instrument-, Schutz- und Gegenparteientität sowie den daraus abgeleiteten Datensätzen und Frequenzen. Ein Schwerpunkt liegt auf nationalen Ausgestaltungen: der mögliche Ausbau der Datenerhebung durch nationale Zentralbanken, nationalen Ermessensspielräumen (z. B. bei Derogationen für kleine Meldepflichtige, quartalsweiser Meldung bis 4 % bzw. Freistellungen bis 2 % der nationalen Kreditbestände) und der Nichtabdeckung nationaler Erweiterungen durch das Manual selbst. Teil I erläutert außerdem die reduzierten Datenanforderungen nach Artikel 7 der AnaCredit‑Verordnung sowie die Behandlung von kleinen Meldepflichtigen und die Abgrenzung von inländischem Teil und Auslandszweig einer Kreditinstitution anhand des Konzepts der „institutionellen Einheit“ nach Verordnung (EU) Nr. 549/2013 (ESA 2010). Ergänzend verweist das Dokument auf weitere technische und methodische Unterlagen wie die AnaCredit‑Guideline, die RIAD‑Guideline, das Single Data Dictionary und das Banks’ Integrated Reporting Dictionary (BIRD), sowie auf eine Reihe einschlägiger Rechtsakte, darunter Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR), Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV), Verordnung (EC) Nr. 2533/98 und Verordnung (EU) Nr. 1075/2013 (ECB/2013/40) zu Finanzvehikeln.

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