Guideline (EU) 2014/810 of the European Central Bank on monetary and financial statistics, consolidated version (ECB/2014/15)

03.10.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Leitlinie der Europäischen Zentralbank (EZB) zu monetären und finanziellen Statistiken (Leitlinie (EU) 2014/810, ECB/2014/15, Neufassung), einschließlich konsolidierter Fassung mit mehreren Änderungsleitlinien zwischen 2015 und 2019. Das Dokument legt die Berichtspflichten der nationalen Zentralbanken (NZBen) gegenüber der EZB fest, insbesondere zu monetären Finanzinstituten (MFIs), Geldmarktfonds (MMFs), Investmentfonds, Verbriefungszwecken dienenden Zweckgesellschaften (FVCs), Zahlungsstatistiken und weiteren Finanzsektorsegmenten. Es definiert den Umfang, die Berichtsschemata, elektronischen Standards und Übermittlungstermine (jährlicher Berichts­kalender) sowie besondere Backdata-Anforderungen bei Einführung des Euro, inklusive Mindestzeiträume und Schwellenwerte (z. B. Pflicht zur Meldung bestimmter Bestände über 50 Mio. EUR nach Verordnung (EU) Nr. 1071/2013). Die Leitlinie regelt detailliert die Erstellung und Meldung aggregierter Monats- und Quartalsbilanzen, die Berechnung und Meldung von Transaktionsdaten über Flow-Adjustments (Reklassifikationen, Preis- und Wechselkursänderungen) sowie Revisionspolitik, Konsistenzprüfungen und Mindeststandards für Hochrechnungen („grossing-up“) bei Melderderogationen. Sie verweist auf zentrale Rechtsakte wie Verordnung (EC) Nr. 2533/98, Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Verordnungen (EU) Nr. 1071/2013, 1073/2013, 1074/2013, 1075/2013, 2018/231 sowie Regulation (EU) Nr. 806/2014 und auf die ESA 2010. Darüber hinaus werden spezifische statistische Anforderungen für elektronische Geldprodukte, Postgiroinstitutionen (POGI), zentrale Regierung, Memorandum-Items zur Ergänzung der monetären Aggregate und zahlreiche Definitionen für Finanzinstrumente, Institutionen und Transaktionsarten (z. B. POS-Zahlungen, Private-Equity-Fonds, Verbriefung, übertragbare Einlagen, UCITS, Zero-Coupon-Anleihen) bereitgestellt. Das Dokument enthält auch Vorgaben zur Überwachung der Konsistenz zwischen statistischer und buchhalterischer Bilanz von NZBen und EZB sowie zu Bewertungs- und Bilanzierungsregeln für statistische Zwecke.

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