ECB AnaCredit Reporting Manual Part II - Datasets and data attributes

27.05.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um das „AnaCredit Reporting Manual – Part II: Datasets and data attributes“, ein nicht rechtsverbindliches Berichtsmanual der Europäischen Zentralbank (EZB), zweite Ausgabe vom 31. Mai 2019. Das Dokument erläutert im Detail die AnaCredit‑Melderegeln auf Datenebene und folgt dem in Teil I beschriebenen konzeptionellen und logischen Datenmodell, indem es die verschiedenen Entitätstabellen und zehn meldepflichtige Datensätze (u. a. Instrument‑, Finanz‑, Accounting‑, Gegenpartei‑Risiko‑ und Gegenpartei‑Referenzdatensätze) beschreibt. Die zweite Ausgabe integriert Erläuterungen aus 58 auf der EZB‑Website veröffentlichten Q&As (2017–2018), beseitigt frühere Inkonsistenzen, strafft die Struktur und aktualisiert Verweise auf die Implementing Technical Standards (ITS) gemäß der geänderten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014. Ein Schwerpunkt liegt auf der Definition und Verwendung interner Kennungen (Reporting‑Agent‑, Observed‑Agent‑, Gegenpartei‑, Vertrags‑, Instrument‑, Schutz‑ und Schutzgeber‑Identifier), einschließlich der Prinzipien von Einzigkeit und Exklusivität sowie Sonderfällen wie syndizierten Verträgen, Kreditübertragungen und Schutzgebern, die natürliche Personen sind. Das Manual führt systematisch die Struktur der Kapitel und Attribute ein (Definition, „Reporting qualification“, zulässige Werte sowie Berichtsanweisungen mit Beispielen) und gibt zentrale Querschnittsleitlinien zu Sonderwerten („non-applicable“, „not required“), zu monetären Beträgen und zur Nutzung externer Code‑Listen. Es enthält nähere Vorgaben zur Anwendung der Sonderwerte je nach Derogationen nach Artikeln 7 und 16 der AnaCredit‑Verordnung und je nach Situationskonstellation (z. B. fehlende Anwendbarkeit eines Attributs bei bestimmten Instrumenten oder Gegenparteien wie Auslandszweigstellen und Spezialfonds). Im Bereich der Gegenpartei‑referenzdaten werden u. a. Unternehmenskennzahlen wie Jahresumsatz sowie der anzuwendende Rechnungslegungsstandard („IFRS“, „National GAAP consistent with IFRS“, „National GAAP not consistent with IFRS“) geregelt, einschließlich Sonderregelungen für ausländische Zweigstellen. Abschließend listet das Dokument die maßgeblichen Rechtsakte auf, insbesondere die AnaCredit‑Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13), weitere EZB‑Regelungen und Leitlinien sowie EU‑Rechtsvorschriften zu Aufsichtsberichterstattung, Rechnungslegung und statistischen Klassifikationen.

Im Glossar verarbeitet

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Schwellenwerte (6)

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