Commission Recommendation of 6 May 2003 concerning the definition of micro, small and medium-sized enterprises (2003/361/EC)

19.05.2003

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Zusammenfassung

Es handelt sich um eine Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 (2003/361/EG), veröffentlicht im Amtsblatt der EU, zur einheitlichen Definition von Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit EWR-Relevanz. Die Empfehlung ersetzt ab 1. Januar 2005 die frühere Empfehlung 96/280/EG und knüpft an weitere Rechtsakte an, u. a. die Verordnung (EG) Nr. 70/2001 zu staatlichen Beihilfen sowie die Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG zu Unternehmensabschlüssen. Zentral legt sie die Größenkriterien fest: KMU beschäftigen weniger als 250 Personen und haben einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR und/oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR; kleine Unternehmen liegen unter 50 Beschäftigten und 10 Mio. EUR Umsatz/Bilanzsumme, Mikrounternehmen unter 10 Beschäftigten und 2 Mio. EUR Umsatz/Bilanzsumme. Das Dokument definiert außerdem die Begriffe „autonomes“, „Partner-“ und „verbundenes“ Unternehmen anhand Beteiligungs- und Kontrollverhältnissen, einschließlich einer 25 %-Schwelle für Beteiligungen und besonderer Regeln für bestimmte Investoren (z. B. öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Venture-Capital-Gesellschaften und „Business Angels“). Es präzisiert die Zusammensetzung des Personalbestands über Jahresarbeitseinheiten (AWU) und schließt Auszubildende sowie Personen in Mutterschafts- oder Elternzeit bei der Zählung aus. Die Empfehlung betont, dass öffentliche Stellen mit einer Beteiligung von 25 % oder mehr grundsätzlich die Einstufung als KMU ausschließen, und erlaubt Unternehmen die Abgabe einer Eigenerklärung zu ihrem KMU-Status. Ferner werden Referenzzeiträume für die Anwendung der Schwellenwerte, Übergangsbestimmungen für bestehende Programme und eine geplante Überprüfung der Definition bis zum 31. März 2006 geregelt. Die Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) werden aufgefordert, diese Definition und die darin enthaltenen Größengruppen in ihren Programmen und Statistiken zu verwenden und der Kommission bis Ende 2004/September 2005 über Umsetzungsmaßnahmen und erste Ergebnisse zu berichten.

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