AnaCredit validation checks, version 1.8

24.01.2024 Ausgabe version 1.8

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Es handelt sich um ein vom Europäischen Zentralbank (EZB) veröffentlichtes Fachdokument („AnaCredit Validation Checks, Selected validation checks performed in AnaCredit datasets“, Version 1.8, Januar 2024), das die in AnaCredit angewendeten Datenvalidierungsprüfungen beschreibt und die AnaCredit Reporting Manual ergänzt. Version 1.8 enthält gegenüber der Vorversion zahlreiche neue Konsistenzprüfungen, insbesondere zu Attributen des Accounting-Datensatzes, sowie die Entfernung bestimmter älterer Checks und eine Anpassung einzelner Vollständigkeitsbedingungen (u.a. CD0041 sowie Einschränkungen für Unternehmensgrößen-Attribute auf S.11-Gegenparteien in berichtenden Mitgliedstaaten). Das Dokument ist nicht rechtlich bindend, sondern verweist ausdrücklich darauf, dass allein die AnaCredit-Verordnung, d. h. die Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) einschließlich ihrer Anhänge II und III sowie nationaler Derogationen, die verbindlichen Anforderungen für die Erhebung granularer Kreditdaten vorgibt. Es erläutert systematisch die drei Hauptkategorien von Prüfungen – Referential Integrity, Completeness und Consistency – und beschreibt die zugrunde liegende Logik anhand des AnaCredit-Datenmodells (Datensätze, Attribute, logische Operatoren, Referenzzeitpunkte T, T‑N, EXISTS IN, UNION etc.). Im Bereich der referentiellen Integrität werden z. B. Prüfungen definiert, die sicherstellen, dass zu jedem Finanzdatensatz passende Instrument-, Accounting-, Counterparty-instrument-, Joint-liabilities- und Counterparty-reference‑Datensätze existieren sowie Elternunternehmungen und Schutzobjekte korrekt verknüpft sind. Die Vollständigkeitsprüfungen decken sowohl die Counterparty Reference Dataset (inklusive LEI- und nationaler Kennungen) als auch kreditrelevante Datensätze ab und berücksichtigen, ob Attribute aufgrund von nationalen Ermessensentscheidungen oder Derogationen zu prüfen sind. Die Konsistenzprüfungen überprüfen die innere Logik zwischen Attributwerten, u. a. zwischen Art der Wertminderung (IFRS/nGAAP), Performing-Status, Bilanzanerkennung, Defaultstatus von Gegenpartei und Instrument sowie zwischen Schutzwerten und zugesagten Schutzanteilen, und enthalten neue Checks CN1000–CN1012 zu Themen wie IFRS-Klassifikation, Fair-Value-Änderungen, Impairment, aufgelaufenen Zinsen und Zinssätzen. Abschließend wird betont, dass nationale Zentralbanken zusätzliche, über diesen Mindeststandard hinausgehende Validierungen durchführen können und dass weitere Konsistenzprüfungen auf Basis der eingehenden Daten nachträglich ergänzt werden können.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (117)

Schwellenwerte (1)

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente