AnaCredit validation checks (2022/07 version)

29.07.2022 Ausgabe 2022/07 frühere Version

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Zusammenfassung

Dieses Dokument ist ein technisches Handbuch der Europäischen Zentralbank (EZB), das ausgewählte Validierungsprüfungen für AnaCredit-Datensätze beschreibt. Es handelt sich um die Version 1.7 der „AnaCredit Validation Checks“ mit Stand Juli 2022 und ergänzt das AnaCredit Reporting Manual, ohne selbst rechtsverbindlich zu sein. Rechtsgrundlage der beschriebenen Datenqualitätsprüfungen ist ausschließlich die Verordnung (EU) 2016/867 (ECB/2016/13) über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten, einschließlich der in den Anhängen II und III geregelten Berichtsanforderungen und möglichen nationalen Derogationen. Das Dokument erläutert die drei Hauptkategorien von Validierungsregeln – Referential Integrity, Vollständigkeit und Konsistenz – sowie deren logische Struktur (Datensätze, Attribute, Operatoren wie IF/THEN, „IF AND ONLY IF“, EXISTS IN, UNION und Zeitbezüge T/T‑1/T‑3). Es enthält detaillierte Definitions- und Beschreibungsabschnitte für jede einzelne Prüfregel, inklusive eindeutiger Validierungskennungen (z.B. RI0030, CN0845, CN0930) und ihrer Anwendung auf Instrumente, Gegenparteien, Sicherheiten sowie Buchungs- und Finanzdatensätze. In den Release Notes zur Version 1.7 wird hervorgehoben, dass neue Konsistenzprüfungen hinzugefügt, bestehende Prüfungen geändert, teilweise mit neuer Definition wieder eingeführt und andere entfernt wurden, insbesondere im Zusammenhang mit der Behandlung des Werts „Non-applicable“ im Accounting-Datensatz. Zahlreiche Regeln stellen sicher, dass Datensätze über verschiedene Templates und Datensätze hinweg vorhanden sind (Referenzielle Integrität), dass obligatorische Attribute je nach Szenario und nationaler Erhebung vollständig sind (Vollständigkeit), und dass gemeldete Werte logisch zusammenpassen, etwa bei Zinsarten, Sicherheitenarten, Abschreibungen, Rückstellungen und Default-Status (Konsistenz). Abschließend enthält das Dokument einen Hinweis auf die nicht-kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe und verweist auf das ECB-Glossar für Terminologie.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (109)

Schwellenwerte (2)

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente