AnaCredit validation checks (2020/11 version)

16.11.2020 Ausgabe 2020/11 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein von der Europäischen Zentralbank veröffentlichtes Fachdokument, das als Ergänzung zum AnaCredit Reporting Manual die in AnaCredit angewendeten Validierungsprüfungen beschreibt. Die Fassung trägt die Bezeichnung „AnaCredit Validation Checks – Selected validation checks performed in AnaCredit datasets – Version 1.6“ und ist auf November 2020 datiert. Im Release Note werden die Änderungen gegenüber den Versionen 1.1 bis 1.6 detailliert aufgeführt, darunter die Entfernung, Anpassung und Hinzufügung zahlreicher Prüfkennungen (z.B. CN0541, CN0551, CN0925, CN0930, CN0940, CN0950, CN0960 sowie CY‑ und CT‑Prüfungen) sowie Syntaxverbesserungen. Das Dokument erläutert die Kategorien der Validierungsprüfungen – Referenzielle Integrität, Vollständigkeit (mit Unterteilung in Gegenparteireferenzdaten und „credit relevant datasets“) und Konsistenz – und beschreibt die Struktur der Datenmodelle sowie die Logik der Prüfungen mit formalen Ausdrücken wie [Dataset.Attribute] = ‘Value’, IF/THEN, EXISTS IN, UNION und „IF AND ONLY IF“. Es verweist ausdrücklich darauf, dass die Validierungsregeln selbst nicht rechtsverbindlich sind und dass allein die AnaCredit-Verordnung, also die Verordnung (EU) 2016/867 der EZB vom 18. Mai 2016 (ECB/2016/13) einschließlich der Anhänge II und III, die rechtliche Grundlage für die Datenerhebung darstellt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sicherstellung der Datenqualität durch Mindeststandards für Vollständigkeit und Konsistenz, der Berücksichtigung nationaler Derogationen und der Abbildung komplexer Kreditstrukturen mit Instrumenten, Gegenparteien und Sicherheiten. Darüber hinaus beschreibt das Dokument Beispiele für konkrete Konsistenzprüfungen, etwa zur Behandlung „nicht anwendbarer“ Werte, zur Stabilität von Attributen über Berichtszeitpunkte hinweg (T, T‑1), zur Plausibilität von Beträgen (z.B. Rückstellungen vs. Off‑balance‑Sheet‑Beträge) und zur Behandlung spezieller Instrumente wie Überziehungen, Einlagen, Reverse-Repurchase-Agreements und konzerninterner Kredite.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (108)

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