AnaCredit validation checks (2019/03 version)

11.03.2019 Ausgabe 2019/03 frühere Version

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Zusammenfassung

Es handelt sich um ein technisches Handbuch der Europäischen Zentralbank (EZB), das ausgewählte Validierungsprüfungen für die AnaCredit-Datensätze beschreibt. Die Fassung ist „AnaCredit Validation Checks – Selected validation rules – Version 1.4“ mit Stand März 2019; frühere Versionen 1.1, 1.2 und 1.3 werden im Release Note mit ihren Änderungen gegenüber der Vorgängerversion aufgeführt. Das Dokument erläutert drei Hauptkategorien von Prüfungen – Referenzintegrität, Vollständigkeit und Konsistenz – und beschreibt deren Struktur, Logik und Anwendung auf die einzelnen AnaCredit‑Datensätze (Instrument, Financial, Accounting, Counterparty‑instrument, Counterparty reference, Protection received usw.). Es legt fest, wie Validierungsregeln syntaktisch formuliert werden (z.B. [Dataset.Attribute] = 'Value', IN/NOT IN, EXISTS IN, UNION, IF AND ONLY IF, T/T‑1/T‑3 für Referenzdaten) und wie diese auf verschiedene Datenbeziehungen und Meldefrequenzen angewendet werden. Ein zentrales rechtliches Bezugselement ist die Verordnung (EU) 2016/867 der EZB vom 18. Mai 2016 (ECB/2016/13) über die Erhebung granularer Kredit- und Kreditrisikodaten, die als einzig rechtlich verbindliches Dokument hervorgehoben wird; das Validierungshandbuch selbst ist nicht rechtsverbindlich. Das Handbuch beschreibt detailliert, wie Vollständigkeitsprüfungen für Gegenparteireferenzdaten und kreditrelevante Datensätze Szenarien aus den Anhängen II und III der Verordnung (EU) 2016/867 abbilden und wie nationale Derogationen und Q&As in die Prüfregeln einfließen. Im Release‑Teil werden zahlreiche Änderungen an einzelnen Prüfkennungen (z.B. RI0040, CC‑, CY‑, CN‑Serien) dokumentiert, darunter Syntaxverbesserungen, die Entfernung inkonsistenter bzw. redundanter Checks sowie die Aufnahme neuer oder überarbeiteter Konsistenzprüfungen, insbesondere zu „Non-applicable“-Werten und zu Intrakonzernkrediten. Abschließend enthält das Dokument eine tabellarische Auflistung der einzelnen Validierungsprüfungen mit eindeutigen Identifikatoren, formaler Definition (Trigger, Bedingungen, logische Operatoren) und erläuternder Beschreibung, einschließlich konsistenter Berichterstattungsanforderungen über verschiedene Referenzstichtage hinweg.

Im Glossar verarbeitet

Aus diesem Dokument wurden folgende Glossar-Einträge übernommen — mit Angabe, wie sie gewonnen wurden.

Validierungsregeln (107)

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