ECB AnaCredit Reporting Manual Part I - General_Methodology

23.05.2019

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Zusammenfassung

Es handelt sich um die zweite Auflage des „AnaCredit Reporting Manual – Part I – General methodology“, veröffentlicht von der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Stand 31. Mai 2019. Das Manual beschreibt ausführlich die allgemeinen methodischen Grundsätze und Berichtsprinzipien für die Erfüllung der Meldeanforderungen gemäß AnaCredit-Verordnung (Verordnung (EU) 2016/867). Es erläutert den Aufbau des gemeinsamen granularen Kreditdatenbestands, die zugrunde liegende Datenmodellierung (Instrument, Schutz, Gegenpartei), die Bestimmung der meldepflichtigen Institute und Instrumente sowie die Kriterien, die eine Meldepflicht auslösen. Die zweite Auflage integriert 13 veröffentlichte Q&As (2017–2018), bereinigt Inkonsistenzen, überarbeitet die Struktur, ergänzt Informationen zu nationalen Ermessensspielräumen und erweitert den Annex-Teil, das Glossar und Beispiele. Neu aufgenommen werden u. a. Abschnitte zum ergänzenden Q&A‑Prozess, zu AnaCredit‑Validierungsprüfungen, zur erweiterten Quartalsendberichterstattung sowie ein überarbeiteter Flow-Chart zu den Pflichten der Meldepflichtigen. Das Dokument stellt klar, dass es selbst keine rechtsverbindlichen zusätzlichen Anforderungen begründet und ausschließlich die in der AnaCredit-Verordnung festgelegten gemeinsamen Pflichten erläutert; nationale Erweiterungen bleiben Sache der nationalen Zentralbanken. Ausführlich dargestellt werden die Rollen von Meldeagenten und beobachteten Einheiten, Begriffe wie „institutionelle Einheit“, „inländischer Teil“ und „Auslandsfiliale“ von Kreditinstituten, der Berichtszeitraum, Berichtsfrequenzen sowie reduzierte Datenanforderungen und Derogationen für kleine Meldepflichtige nach Artikel 7 und 16 der Verordnung. Das Manual verweist systematisch auf weitere relevante Rechtsakte und Leitlinien, etwa die AnaCredit‑Leitlinie (EU) 2017/2335, die RIAD‑Leitlinie (EU) 2018/876, die ITS-Verordnung (EU) Nr. 680/2014 sowie die Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EC) Nr. 2533/98, (EU) Nr. 549/2013 und (EC) Nr. 1893/2006.

Im Glossar verarbeitet

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