AnaCredit FAQ
Zusammenfassung
Es handelt sich um ein öffentliches FAQ-Dokument („AnaCredit FAQ V2.0 – General Queries“) der Central Bank of Ireland, das Fragen von meldepflichtigen Instituten zur Umsetzung der AnaCredit‑Verordnung beantwortet. Es erläutert, welche Instrumente meldepflichtig sind (u. a. Einlagen auf der Aktivseite, Überziehungen, Kreditkartenschulden, Finanzierungsleasing, Geldmarktanlagen, Handelsforderungen) und welche explizit nicht in den Umfang fallen (z. B. Derivate, Operating Leases, reine Garantien, Wertpapierbestände). Das Dokument beschreibt die Behandlung spezieller Fälle wie Intra‑Group‑Loans, Overnight‑Salden, unbewilligte Überziehungen, Off‑Balance‑Sheet‑Beträge, Syndizierungen, Refinanzierungen und Verbriefungen sowie die Abgrenzung von Krediten an natürliche Personen und rechtliche Einheiten. Es legt die Meldepflichten irischer Institute und Zweigstellen dar, einschließlich der Kriterien und Grenzen für Derogationen nach Artikel 16 der AnaCredit‑Verordnung (Schwellen von 2 % bzw. 4 %) sowie die besondere Behandlung von Credit Unions (teilweise vollständige und teilweise reduzierte, quartalsweise Meldung). Außerdem wird das Verhältnis zu anderen Meldesystemen (BSI/RS2, SQ2, FINREP, IRM, Central Credit Register nach Credit Reporting Act 2013) und geplanten Plausibilitäts‑Cross‑Checks erläutert. Das FAQ enthält Angaben zu Projektzeitlinien: Testfenster für Referenzdaten ab 29. September 2017, Go‑Live des Produktionssystems am 31. Oktober 2017 und erste Frist für Gegenparteidaten per 31. Januar 2018, sowie Hinweise auf den Berichtskalender und technische Unterlagen (Reporting Manual der EZB, Guidance Notes, XML‑Schemas, nationale Templates mit Start Ende März 2019). Ein weiterer Schwerpunkt sind die Anforderungen an Gegenparteidaten (u. a. rechtliche Form, nationale Identifikatoren, wirtschaftliche Tätigkeit nach NACE, Status rechtlicher Verfahren, Zahl der Beschäftigten, Bilanzsumme, Umsatz) und an Kreditrisikodaten (z. B. Probability of Default, einschließlich des zusätzlichen Attributs „Datum der Ausfallwahrscheinlichkeit“ im nationalen Datensatz). Schließlich werden Identifikatoren (Eindeutigkeit/Exklusivität), Meldepflichten für ausländische Gegenparteien und Schutzgeber, die Behandlung von Sicherheiten – einschließlich finanzieller Leasingobjekte – sowie detaillierte Regeln zur Zinsberichterstattung (Nominalbetrag, aufgelaufene und fällige Zinsen, Zinsober‑/Untergrenzen, Zinsmargen und Reset‑Frequenzen) beschrieben.
Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente
- Regulation (EC) No 1893/2006 establishing the statistical classification of economic activities NACE Revision 2 gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original
- Regulation (EU) No 549/2013 on the European system of national and regional accounts in the European Union (ESA 2010) gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original
- Regulation (EU) No 575/2013 on prudential requirements for credit institutions and investment firms (CRR) gehostet von: Ergänzende EU-Rechtsakte Original