Collecte AnaCredit - Notice fonctionnelle (v2, 2019-03-31)

01.04.2019 Ausgabe v2

Originaldokument öffnen

Zusammenfassung

Die französische „Notice Fonctionnelle“ zur AnaCredit-Erhebung ist eine funktionale Meldeanleitung der Banque de France, herausgegeben von deren Direction générale des statistiques und Direction générale des services à l’économie et du réseau. Die vorliegende Version 2 datiert vom 31. März 2019 und setzt die Verordnung (EU) Nr. 2016/867 vom 18. Mai 2016 (BCE/2016/13) sowie die drei Teile des AnaCredit-Handbuchs der EZB für Frankreich um. Sie beschreibt die meldepflichtigen Institute und Zweigniederlassungen, die nationalen Ausnahmen und Erweiterungen sowie die Einreichung der Templates 1 und 2. Für Frankreich wird grundsätzlich eine vollständige Meldung der als „N“ klassifizierten und nicht klassifizierten Attribute verlangt; Gegenparteidaten sind direkt durch die Meldepflichtigen zu übermitteln, und vorhandene LEIs müssen verwendet werden. Nationale Ergänzungen betreffen unter anderem natürliche Personen beziehungsweise Einzelunternehmer, zusätzliche Anforderungen an Abwicklungs- und Endfälligkeitstermine sowie die Instrumententypen „Engagement de garantie“ und „Affacturage“. Die Tabellen werden monatlich oder vierteljährlich gemeldet: Das monatliche Template 1 umfasst Gegenparteien und Instrumente, während Template 2 monatlich Schutz- und Ausfalldaten und vierteljährlich Rechnungslegungsdaten enthält. Die monatlichen Meldungen sind grundsätzlich bis zum 15. beziehungsweise nächsten Arbeitstag nach dem Bilanzstichtag des Berichtsmonats einzureichen; Korrektur- und Stornomeldungen können sich auf 14 Monate beziehen. Die Anleitung erläutert außerdem Kohärenzprüfungen, Rückmeldungen, Ablehnungen, Fehler- und Vollständigkeitsmeldungen sowie die Verantwortung der Meldepflichtigen für die Datenqualität und mögliche Sanktionen nach Artikel 18 der Verordnung.

Dieses Dokument referenziert folgende Dokumente